Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln gem. BetrSichv.
Auf Grundlage von §14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichv.) sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, durch den Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
6 Jahre Berufserfahrung im Bereich Krane, Lifte & Leitern
Im Bereich Arbeitsmittelprüfung sind wir Ihr kompetenter Dienstleister für:
- die Unterstützung bei der Erstinbetriebnahme von Arbeitsmitteln (mit einem Sachverständigen einer Prüforganisation)
- die wiederkehrende Prüfung und Wartung von Winden-, Hub- und Zuggeräten (Krane, Ketten, Kettenzüge und Anschlagmittel)
- Gefährdungsbeurteilungen
- Erstinbetriebnahme und jährliche Überprüfungen von PSAgA (Gurten, Seilverbindern, Karabinern, Schlaufen und Seilen)
- Prüfung von ortsgebundenen Leitern
- Regalprüfung gem. DIN EN 15635
- Industrieservice (Wartung und Reparatur von Regalbediengeräten der Marke Kardex MLog)
- Wartung von Fördertechnik (Ketten-, Rollen- und Gurtförderern)
Wiederkehrende Prüfung von Hebebühnen
Sind Ihre Hebebühnen sicher?
Unsere Leistungen: Jährliche Wartung und Instandsetzung von Hebebühnen, Prüfung gem. BetrSichV und DGUV 308-002 („Prüfung von Hebebühnen“)